Rettungswesten

RETTUNGSWESTEN FÜR:


Bundes-Schifffahrtsstraßen

Auf Bundes-Schifffahrtsstraßen gibt es keine gesetzliche Verpflichtung zum Tragen von Schwimmwesten.
Vereinsordnungen können Abweichungen regeln. Für Ruderer sind Festkörper-Rettungsweste ungeeignet. Zu empfehlen sind selbstaufblasende Westen mit Kragen und min. 75 N Auftrieb nach EN ISO 12402‐5:2006  (z.B. von Secumar). NEW WVE bietet Ruderweten mit integrierter Rettungsweste an.  

Bodensee (Schifffahrtsordnung, BSO)

Wenn außerhalb einer Zone von 300 m zum Ufer gerudert wird, muss pro Person eine Rettungsweste mit Kragen und min. 75 N Auftrieb nach EN ISO 12402‐5:2006 im Boot mitgeführt werden,  wird. Von Oktober bis Ostern muss in dieser Zone die Rettungsweste angelegt sein.

Andere Gewässer

Auf dem Gewässern mit starker Strömung sollte grundsätzlich immer eine Rettungsweste für jedes Besatzungsmitglied n Bord sein.
Auf einem See sollte immer eine Rettungsweste mitgeführt werden, wenn man sich weiter als 300 m vom Ufer entfernt