Wassersport auf Flüssen und Seen

Auf den meisten Flüssen und Seen in Deutschland ist Wassersport erlaubt. Diese Gewässer sind meist Schifffahrtstraßen auf den die Binnenschifffahrtsstraßenordnung und weitere Rechtsverordnungen gelten, die die Benutzer des Gewässers kennen und beachten  müssen. Auf dem Bodensee gilt die Bodenseeschifffahrtsordnung. Internationale Wasserstraßen wie Rhein, Donau, Mosel, Elbe, ... haben eigene Verordnungen die im wesentlichen gleich sind aber länderspezifische Ergänzungen und Abweichungen haben.

Nach den geltenden Verordnungen muss jedes Wasserfahrzeug von einem geeigneten Schiffführer geführt werden.

BinSchStrO

Das Führen von muskelkraftbetriebenen Fahrzeugen und Segelsurfbrettern bis 6 Quadratmeter Segelfläche sowie das Führen von Wasserfahrzeugen kleiner 20 m Länge und mit weniger als 11,03 kW (15 PS) ist ab 16 Jahren erlaubnisfrei. (Ausnahmen: Elbe und Rhein, Bodensee bis  6 PS). Für alle anderen Wasserfahrzeuge ist ein Sportbootführerschein Binnen / Motor erforderlich. (Bodensee: Bodenseeschifferpatent)

Flüsse und Seen haben Verkehrszeichen, Abzweigungen und Einmündungen, Schleusen, Häfen, Wehre und Stauanlagen, Anlegestellen, Engstellen, Buhnen, Strömungen, Gefahrenstellen und eigene Wetterbedingungen, die auch den Fahrzeugführern erlaubnisfreier Fahrzeuge bekannt sein müssen.

Wer kentert, einen Wasserunfall hat oder dazu kommt sollte wissen, wie er sich zu verhalten hat und wie er Hilfe leisten kann. Schon die Alarmierung eines Rettungsdienstes vom Wasser aus kann schwierig werden. Bis ein Rettungsdienst eintreffen kann, vergeht erheblich mehr Zeit als an Land. Die Selbst- und die Fremdhilfe auf und im Wasser erfordert besondere Kenntnisse. 

Vorbeugung ist die beste Voraussetzung zur Vermeidung kritischer Situationen. Dazu gehört die Überprüfung der Ausrüstung vor Antritt der Fahrt, gute Revierkenntnisse und die Beobachtung des Wetters.

Wassersportler sollten sich auf mögliche Notfälle vorbereiten und regelmäßig Übungen für Notfälle durchführen..